Die Fragen dieser Interpellation hat der Regierungsrat beantwortet. Dazu bedarf es keinen Ergänzungen mehr. Die Diskussion um diesen, was die Gewalttaten anbelangt, zweifellos verabscheuungswürdigen Fall zeigt jedoch ein grundsätzliches Problem auf: Die Ausschaffungsinitative hat Erwartungen geweckt, die ganz offensichtlich nicht erfüllt werden können. Und sie hat einfache Lösungen suggeriert, die nicht umgesetzt werden können.

Wie aktuelle Erhebungen zeigen, ist die Anzahl der von Gerichten ausgesprochenen Landesverweise seit Inkrafttreten der Ausschaffungsinitiative am 1. Oktober 2016 in etwa gleich hoch wie vor der Anwendung der Ausschaffungsinitiative. Davon kann jedoch nur ein Teil vollzogen werden, weil die Herkunftsländer sich weigern, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen. Das ist ein unschöner und ärgerlicher Fakt. Die Ausschaffungsinitiative ändert daran aber gar nichts. Um dies zu ändern, braucht es diplomatische Verhandlungen, Rückübernahmeabkommen und Zusammenarbeit mit europäischen Partnerstaaten. So zu tun, als ob dies mit einer harten Schweizer Ausschaffungspraxis geändert werden könnte, ist der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut.

Dazu kommt: Von der Ausschaffungsinitiative sind vor allem Kriminaltouristen betroffen. Diese wurden aber auch bereits vor dem Inkrafttreten der Ausschaffungsinitiative häufig des Landes verwiesen.

Alles in allem zeigt sich also, dass die Ausschaffungsinitiative nicht viel mehr als einen Placebo-Effekt bewirkt. Man meint, man greife nun hart durch – in der Realität kann dies jedoch gar nicht umgesetzt werden. Sinnvoller wäre es also, sich auf das Realisierbare zu fokussieren, statt nicht praktikable Regelungen einzufordern. Dazu zählt der Einsatz für eine enge europäische Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung, das Erzeugen von politischem Druck zur Einführung von Rückübernahmeabkommen und das konsequente Einstehen für einen funktionierenden Rechtsstaat mit ausreichend Ressourcen.


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