Mit der vorliegenden Motion können wir einen richtungsweisenden Entscheid treffen. Seit die Schweiz im Jahre 2014 die Behindertenrechtskonvention der UNO ratifiziert hat, prägen Begriffe wie Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Kompetenzorientierung, Inklusion und Gleichbehandlung die Diskussion.

Wir alle als Teil der Gesellschaft sind aufgerufen, uns dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und barrierefreies Leben führen können. Weg von der fürsorglichen Fremdbestimmung hin zur individuellen Selbstbestimmung: So lautet das Motto.

Der Finanzierung von Angeboten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Während heute im Kanton Zürich die Objektfinanzierung dominierend ist, ist die Subjektfinanzierung die Zukunft, wenn wir die Selbstbestimmung ernst nehmen. Dass dies keine Utopie ist, zeigen die Kantone Bern und Basel-Stadt sowie Basel-Land. Sie haben bereits System der Subjektfinanzierung eingeführt und haben sich für diesen Weg bekannt.

Der Kanton Zürich als grösster Kanton soll dies mit der vorliegenden Motion auch tun. Mit der Subjektfinanzierung erhalten die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, möglichst bedarfsgerecht die für sie passenden Wohn-, Ausbildungs-, Arbeits- und Betreuungsformen zu wählen.

Damit wird als positiver Effekt die Durchlässigkeit zwischen stationären und ambulanten Angeboten erhöht. Ebenso werden Anreize zur Innovationsförderung gesetzt.

Aus Sicht der Institutionen für Menschen mit Behinderung ist klar, dass dieser Systemwechsel temporäre Planungsunsicherheiten und einen gewissen Wettbewerbdruck mit sich bringen wird.

Ebenso klar ist aber auch, dass die Institutionen für diese Entwicklung offen und gerüstet sind und sie begrüssen. Viele Institutionen arbeiten bereits heute nach den Prinzipien von Integration und Inklusion. Sie sehen sich nicht als Selbstzweck, sondern als Unterstützer und Dienstleister für Menschen mit Behinderung.

Zum Schluss noch ein Wort zum lieben Geld: Mit der vorliegenden Motion wird ein Systemwechsel angestrebt. Prognosen zum finanziellen Aufwand sind zum aktuellen Stand unseriös. Die finanziellen Auswirkungen werden massgeblich davon abhängen, wie das Modell der Subjektfinanzierung aussehen wird. Erfahrungen aus anderen Kanton zeigen, dass der finanzielle Aufwand durchaus gesteuert werden kann, insbesondere mit der Definition, wer alles für eine Subjektfinanzierung anspruchsberechtigt ist.

Insofern geht es heute nicht um das Geld, sondern es geht um einen grundsätzlichen Systementscheid. Die SP stimmt der Motion mit Überzeugung zu und fordert sie auf, dies ebenso zu tun.


©2024 Daniel Frei | Webdesign: Atelier Neukom