Es ist kein Geheimnis: Seit geraumer Zeit befasst sich die GPK mit verschiedenen Querschnittsthemen der kantonalen Verwaltung. Vor diesem Hintergrund hat sich die GPK im Rahmen einer vertieften Untersuchung auch mit der Struktur des Personalwesens auseinandergesetzt. Dabei ist wichtig, gleich vorweg festzuhalten: Die GPK hat nicht die Arbeitsweise oder die Arbeitsqualität des Personals untersucht, sondern die Strukturen und die Organisation des Personalwesens.

Die GPK hat dazu im Rahmen einer Subkommission Informationen aus allen Direktionen sowie der Staatskanzlei eingeholt und diese jeweils auch in persönlichen Gesprächen mit den für das Personalwesen zuständigen Stellen vertieft besprochen. Ebenso hat sie Vergleiche aus anderen Kantonen und staatsnahen Betrieben eingeholt. Für die Darlegung der detaillierten Vorgehensweise verweise ich auf den entsprechenden Bericht.

Das Fazit der GPK zur vorgenommenen Untersuchung lautet wie folgt:

  • Die Struktur des Personalwesens in der kantonalen Verwaltung ist historisch gewachsen: Aktuell bestehen rund 50 Personaleinheiten, die gleichartige Arbeiten mit teilweise unterschiedlichen Ablä̈ufen und Prozessen bearbeiten. Das kantonale Personalamt verfü̈gt über vergleichsweise geringe Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, seine Fü̈hrungsrolle ist eng begrenzt. Zwischen den Direktionen und der Staatskanzlei bestehen in struktureller Hinsicht grosse Unterschiede.
  • Der Regierungsrat hat seine Verantwortung zur Fü̈hrung eines koordinierten Personalwesens bisher zu wenig wahrgenommen; die Umsetzung der Personalmanagementstrategien erfolgte nur teilweise, organisatorische Reformen wurden kaum vorangetrieben, das direktionale Denken ist gegenüber dem gesamtkantonalen Denken sehr ausgeprägt und das Bewusstsein für die Querschnittsbedeutung ist zu wenig vorhanden.
  • Auch in der Verwaltung stehen kurzfristige Partikularinteressen gegenü̈ber gesamtkantonalen Interessen zu oft im Vordergrund.
  • Die Rolle des Personalamts als fachliche Fü̈hrungsstelle in allen Belangen des Personalwesens ist kulturell und strukturell nicht ausreichend etabliert. Das Weisungsrecht des Personalamts ist relativ eng gefasst und wird von diesem nur zurückhaltend genutzt, sodass ein einheitlicher Vollzug des Personalrechts nicht vollständig gewä̈hrleistet ist.
  • In den Direktionen und Ä̈mtern werden gleichartige Aufgaben des Personalwesens parallel und teilweise unterschiedlich erledigt, die zentral besser und effizienter erfü̈llt werden kö̈nnten.

Um diese festgestellten Schwachstellen zu beheben, hat die GPK sechs Empfehlungen erarbeitet. Zu deren Umsetzung empfiehlt die GPK dem Regierungsrat:

  1. dass der Gesamtregierungsrat und seine Mitglieder ihre Fü̈hrungsverantwortung zur Gestaltung des kantonalen Personalwesens wesentlich stä̈rker als in der Vergangenheit wahrnehmen, die Umsetzung von gesetzten Zielen vorantreiben und dabei gesamtkantonalen Interessen unmissverständlich Vorrang einrä̈umen.
  2. sich fü̈r die Weiterentwicklung des kantonalen Personalwesens auch mit den Erfahrungen anderer ö̈ffentlicher Verwaltungen und privatwirtschaftlicher Unternehmen auseinanderzusetzen.
  3. zu prüfen, ob eine wirksame Steuerung des Personalwesens erleichtert werden kann durch eine Anpassung der Weisungsbefugnisse des Personalamts und der Finanzdirektion sowie durch weitergehende Kompetenzen zur direktionsübergreifenden Überwachung und Durchsetzung von Vorgaben.
  4. gemeinsam mit der Finanzdirektion dafü̈r zu sorgen, dass das kantonale Personalamt zur Steuerung des kantonalen Personalwesens vermehrt fachliche Weisungen und Richtlinien statt blosse Empfehlungen erlassen kann.
  5. sicherzustellen, dass relevante Kennzahlen zum Personalwesen flächendeckend erfasst werden und das Personalamt ohne Weiteres darauf zugreifen kann.
  6. die geeigneten Aufgaben des Personalwesens in einem Kompetenz- und Dienstleistungszentrum innerhalb des kantonalen Personalamts zu zentralisieren.

Diese sechs Empfehlungen sollen dazu beitragen, das kantonale Personalwesen zukunftstauglich zu machen für die aktuellen und kommenden Herausforderungen. Dazu gehören das Bevö̈lkerungs- und Personalwachstum, die Digitalisierung und der Datenschutz.

Das, was bisher gut und richtig war und funktioniert hat, ist nicht das, was auch für die Zukunft das Beste ist.

Der GPK ist es daher ein Anliegen, nicht einfach nur zu analysieren und zu kritisieren, sondern auch einen konstruktiven Beitrag zur Optimierung und Verbesserung zu leisten.

Der Kanton Zürich verfügt über gut qualifiziertes, leistungsorientiertes und motiviertes Personal; davon überzeugt sich die GPK immer wieder von neuem. Nun geht es darum, dieses Personal in Strukturen arbeiten zu lassen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechen.

Erfreulich ist, dass das kantonale Personalamt und die Finanzdirektion erste Schritte in diese Richtung unternommen haben und den Handlungsbedarf erkannt haben. Entscheidend ist, dass diese Erkenntnis auch in der Gesamtverwaltung und im Gesamtregierungsrat vorhanden ist.

Um ihren Schlussfolgerungen Nachdruck zu verleihen und im Wissen darum, dass GPK-Empfehlungen nur allzu leicht versanden können, hat sich die GPK dazu entschlossen, ihre Empfehlungen dem Regierungsrat zusätzlich zum Bericht auch in Form eines Kommissionspostulats vorzulegen. Dieses ist eingereicht.

Der Regierungsrat wird darin aufgefordert, sich ausführlich und verbindlich mit dem Personalwesen und den Empfehlungen der GPK auseinanderzusetzen.

Zum Schluss bleibt mir noch der Dank. Dieser geht an meine beiden Ratskolleginnen Edith Häusler und Prisca Koller für die Zusammenarbeit in der Subkommission, Hans-Peter Schaub von den Parlamentsdiensten für die tatkräftige und kompetente Begleitung und den kantonalen Direktionen sowie der Staatskanzlei für die offenen Gespräche.

Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, danke ich für die Aufmerksamkeit.


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